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FFA - Filmförderungsanstalt

Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts und hat die Aufgaben die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern die Struktur der Filmwirtschaft zu verbessern die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft zu unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen zu pflegen und auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder hinzuwirken.


eingetragen am: Montag, 09.02.2004

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